Es gibt klare Verkehrsregeln. Sie sollten dafür sorgen, dass niemand behindert, belästigt oder gar gefährdet oder geschädigt wird.
Über besonders unfallträchtige Verstöße und ihre juristischen Folgen – Bußgeld, Geldstrafe, Punkte im Verkehrsregister und Fahrverbot informiert dieses Angebot.
Dieser Auszug aus dem Bußgeld- und Punktekatalog ist ein Service für den interessierten Verkehrsteilnehmer. Es handelt sich nicht um einen amtlichen Text. Es wird keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernommen. Jegliche Haftung für eventuelle Schäden im Zusammenhang mit der Nutzung des Informationsangebotes ist ausgeschlossen.
Zum neuen Bußgeldkatalog schrieb Bundesverkehrsminister Wolfgang Tiefensee (SPD): „Die Freiheit, die Mobilität beinhaltet, muss ihre Grenzen immer da finden, wo andere Verkehrsteilnehmer behindert und gefährdet werden“. Gegenseitige Rücksicht im Verkehr lasse sich dabei nicht nur per Gesetz anordnen. Entscheidend sei die Bereitschaft aller zu mehr Kooperation, umsichtigem Fahren und verantwortungsbewusstem Verhalten. Dazu gehöre ganz entscheidend die Beachtung der Verkehrsregeln, schrieb Tiefensee. „Rücksichtlose Menschen gefährden alle vernünftigen Verkehrsteilnehmer“. Der Minister mahnte eindringlich: „Zu schnelles Fahren, dichtes Auffahren, Alkohol und Drogen am Steuer führen zu den meisten Unfällen und Verkehrstoten in Deutschland“. Deswegen würden jetzt die Bußgelder für diese Delikte „deutlich angehoben“.